Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr noch ein open Air Video (AC/DC) in einem Gerwerbemischgebiet. Ich glaube gelesen zu haben, dass nachts bei seltenen Ereignissen 55dB(A) erlaubt sind. Mir ist nicht ganz klar wo diese Werte gemessen werden sollen. Am Grundstücksrand oder einen halben Meter außen vor dem Fenster von demjenigen der sich beschwert?! Wär ja schade wenn ich ab 22Uhr an alle Anwesenden (schätze mal so 1 bis 2 Hundert) Kopfhörer verteilen muß. Für ein paar klärende Hinweise wäre ich dankbar.
Geräuschpegel in Gewerbemischgebiet bei Video open Air
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A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort
Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen
a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109, Ausgabe November 1989;
b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen;
c) bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum. -
Also doch Kopfhörer :cry:
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Und bitte daran denken: Maßgeblich ist nicht die Flächenzuordnung der Schallquelle, sondern des Immissionsortes. Sprich: Es nutzt gar nichts, in einem Industriegebiet zu sein, wenn der Nachbar, der sich beschwert, in einem reinen Wohngebiet sitzt...
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Ergänzung:
Es nutzt überhaupt nichts, wenn sämtliche Emissionsgrenzen eingehalten werden, und es einem Nachbarn trotzdem zu laut vorkommt...
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Also ich glaube wir machen das ganze am besten doch irgendwo in der Pampa. Notstromagregat gepackt und ab in die Natur, weit weg von generften Nachbarn.

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Ausweichen is' manchmal besser...
Vermeidet Konfrontationen... :wink: -
Stimmt!
Die ganze Sache wird ein rießen Spaß. Wäre doch schade wenn es gestört wird, oder wir gar abbrechen müssen.
Also denn, danke soweit für die Infos!